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Redegattungen

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Die antike Rhetorik umfaßt traditionell drei Redegattungen:

  • die Gerichtsrede (genus iudiciale)
  • die Beratungsrede (genus deliberativum)
  • die Lobrede (genus demonstrativum).

Diese drei Formen der Rede unterscheiden sich nach den möglichen Wirkungen beim Zuhörer. Die Lobrede hört man, um sie zu genießen, die Beratungs- und Gerichtsrede wird in der Versammlung bzw. im Gerichtssaal gehalten, um ein Urteil zu fällen. Dabei zielt die Beratungsrede auf zukünftiges Handeln, die Gerichtsrede betrachtet und analysiert vergangenes Handeln und die Lobrede kann als gegenwärtiges Handeln aufgefaßt werden, denn ihr Genuß fällt ja in die Gegenwart.

Diese drei Redegattungen wurden von Aristoteles kanonisiert, von Quintilian kritisiert. Er erhob den Vorwurf der Vereinfachung und schlug eine Unterteilung der Lobrede in eigenständige Gattungen vor: z. B. Klage-, Trost-, Glückwunsch- oder Empfehlungsrede. Diese stärkere Betonung der Lobrede verwundert nicht, wenn man an das Scheitern der römischen Republik denkt und die damit einhergehenden Aufwertung der Lobrede zu Lasten der Beratungsrede.

Unter dem Einfluß des Christentums entstand in der Spätantike als vierte Redegattung

  • die geistliche Rede oder Predigt (genus praedicandi),

in der die christliche Botschaft den Gläubigen und Ungläubigen verkündigt wird sowie Glaubensfragen diskutiert werden sollten.

Redegattungen

Gerichtsrede (genus iudiciale)

Beratungsrede (genus deliberativum)

Lobrede (genus demonstrativum)

geistliche Rede (genus praedicandi)

Urteil fällen

Genießen

Erbauung

Bekehrung

vor Gericht

in der Versammlung

Vergangenheit

Zukunft

Gegenwart

©rein

Sekundärliteratur

  • M. Fuhrmann: Das rhetorische System: ein Querschnitt, in: ders.: Die antike Rhetorik, München u.a. 1990, S. 75-145.
  • K.-H. Göttert: Einführung in die Rhetorik. Grundbegriffe, Geschichte, Rezeption, München 1991.
  • G. Ueding: Das System der antiken Rhetorik, in: ders.: Klassische Rhetorik, München 1995, S. 53-78.